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Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung sichert den Zeitraum zwischen dem Abschluss der Versicherung und dem Reisebeginn ab. Um optimal versichert zu sein, sollten Sie direkt nach der Reisebuchung eine Reiserücktrittversicherung abschließen. Somit haben Sie einen möglichst langen Versicherungs-zeitraum abgesichert. An der Prämie ändert sich nichts.
Ein berechtigter Schadenfall kann jeden Tag eintreten, so dass auch eine in weiter Zukunft gebuchten Reise den Reiseantritt fraglich oder unmöglich macht. Meistens fallen bereits umgehend nach Reisebuchung Stornokosten an, die von Ihnen zu tragen sind.

Desweiteren verpassen Sie mit einem Versicherungsabschluss sofort nach der Reisebuchung keine Buchungsfrist.

Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ist nur innerhalb der Buchungsfristen möglich

Der Abschluss der Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

RSP - Reiserücktrittsversicherung

Mit Reiseschutz Plus verreisen Sie ohne Selbstbehalt und sind hervorragend versichert

Ist der Nichtantritt der Reise durch ein versichertes Ereignis begründet, können Sie die Stornorechnungen der versicherten Reise beim Versicherer zur Erstattung einreichen.

Die Produkte der Reiseschutz Plus GmbH verstehen sich immer ohne Selbstbehalt. Damit bekommen Sie im berechtigten Schadenfall die nachweislichen Stornokosten erstattet.

Es gibt eine Vielzahl an versicherten Rücktrittsgründen, wie z.B.: eine unerwartet schwere Erkrankung, Tod, der Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten Kündigung des Arbeitgebers, Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse oder eine Straftat Dritter.

Ebenfalls abgesichert sind Sie, wenn Ihre engsten Familienmitglieder unerwartet schwer erkranken oder im schlimmsten Fall sogar versterben. Als sogenannte Risikopersonen gelten Angehörige (Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, die Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger) der versicherten Person, Betreuungspersonen im Krankheitsfall, Mitreisende, sofern nicht mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht haben.
Außerdem Onkel, Tante, Neffe und Nichte, sofern das Ereignis Tod eingetreten ist.